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   BayObLG, 19.01.1976 - BReg. 1 Z 105/75   

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BayObLG, 19.01.1976 - BReg. 1 Z 105/75 (https://dejure.org/1976,7629)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1976 - BReg. 1 Z 105/75 (https://dejure.org/1976,7629)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1976 - BReg. 1 Z 105/75 (https://dejure.org/1976,7629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 718
  • BayObLGZ 1976, 1
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    Eine derartige Aufforderung erlangt aber dann die rechtliche Bedeutung einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO , wenn mehrere Eintragungsanträge gemäß § 16 Abs. 2 GBO zu einer verfahrensrechtlichen Einheit (BayObLGZ 1976, 1/6; KG JPG 13, 111/113; KEHE § 16 RdNr. 20) verbunden sind und durch die Zurücknahme des einen beanstandeten Antrags die Vollziehung der übrigen Anträge ermöglicht würde (KG JFG 1, 439/441; 13, 111/112; OLG Hamm DNotZ 1971, 48 und Rpfleger 1975, 134 m.w.Nachw.; Horber § 18 Anm. 4 B b; KEHE § 16 RdNr. 20 und § 71 RdNr. 58).
  • OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 20 W 848/83

    Einbeziehung des vorzunehmenden Wertvergleichs in die Rentenberechtigung;

    Ist danach die Rentenberechtigung des Antragstellers beim Wertvergleich zu berücksichtigen, muß ihr Wert ermittelt werden, wobei der Frage der Pfändbarkeit aus der Sicht der Familie keine Bedeutung zukommt (vgl. KG NJW 76, 718).

    Ob dabei eine Kapitalisierung entsprechend § 24 II 1 KostO , wie sie das Landgericht vorgenommen hat, der allein richtige Bewertungsmaßstab ist (dafür: Erman, a.a.O.; KG NJW 76, 718; dagegen: OLG Frankfurt NJW 60, 2191) kann dahingestellt bleiben, da schon ein Jahresbetrag der Rente und der Sachwert des PKW ein Rest vermögen von ca. 15 % des Gesamt Vermögens ausmachen.

  • BayObLG, 17.05.1977 - BReg. 1 Z 42/77

    Beantragung einer Entziehung der gesamten elterlichen Gewalt; Entziehung des

    Dieses Recht wird auch dadurch nicht beeinträchtigt, daß sich das Kind bei Pflegeeltern befindet, die es gut versorgen (vgl. BayObLGZ 1976, 1/4; OLG Karlsruhe ZBlJugR 1959, 112).
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